Der kleine Brandmeister empfiehlt Rauchmelder Übergangsfrist für die „kleinen Lebensretter“ endet

Am Freitag den 13. November ist wieder Tag des Rauchmelders. Dabei weist Kreisbrandmeister Hartmut Staschinski dieses Mal besonders auf die bald endende Übergangsfrist zum Nachrüsten der Rauchwarnmelder in Niedersachsen hin. Bis zum 31.12.2015 müssen in Wohnungen alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts in den eigenen vier Wänden im Schlaf überrascht. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich.

Verantwortlich für die Ausstattung von Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren ist der Eigentümer einer Wohnung. Verantwortlich für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sind die Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Als Entscheidungshilfe beim Kauf eines Rauchwarnmelders gibt es seit einiger Zeit das „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind dabei ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Das neue „Q“ ersetzt nicht die Europäische Produktnorm DIN EN 14604, die Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festlegt, sondern ergänzt sie.

Viele weitere Infos und Bezugsquellen für Rauchwarnmelder gibt es unter: http://www.rauchmelder-lebensretter.de

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